Doktoratsplan und Eignungskolloquium

Der wichtigste Teil des Doktorats umfasst das Forschungsprojekt und die Doktorarbeit ausgeführt unter der Betreuung einer Professorin oder eines Professors.  

Information zu den formalen Aspekten einer Doktorarbeit finden Sie hier.  

Doktoratsplan

Alle Doktorierende müssen einen Doktoratsplan schreiben, welcher die Grundlage für das Eignungskolloquium bildet. Wissenschaftliche Arbeit beinhaltet die Fähigkeit zu formulieren, die eigenen Forschungsideen darzulegen und deren Umsetzung zu planen. Der Doktoratsplan unterstützt das Üben dieser Fähigkeiten.

In Absprache mit der oder dem Doktorierenden ernennt die Leiterin oder der Leiter möglichst früh die Zweitbetreuerin oder den Zweitbetreuer.

Vier Wochen vor dem Eignungskolloquium oder spätestens elf Monate nach der provisorischen Zulassung muss das PDF des Doktoratsplans an die Leiterin oder den Leiter, die Zweitbetreuerin oder den Zweitbetreuer und die D-INFK Doktoratsadministration geschickt werden.  

Detaillierte Informationen in Englisch zu Struktur und Inhalt des Doktoratsplans finden Sie in den DownloadD-INFK Guidelines for Doctorate Plan (PDF, 157 KB). Ein LaTeX-Template können Sie externe Seitehier herunterladen.  

 

Eignungskolloquium

Spästens zwölf Monaten nach provisorischer Zulassung müssen die Doktorierenden das Eignungskolloquium ablegen.

Das Eignungskomitee setzt sich zusammen aus der Betreuerin oder dem Betreuer, der Zweitbetreuerin oder dem Zweitbetreuer sowie der oder dem Vorsitzenden.

Sechs Monate nach der provisorischen Zulassung bestimmt die D-INFK Doktoratsadministration die oder den Vorsitzenden des Eignungskolloquium und informiert entsprechend die Doktorandin oder den Doktoranden. Diese vereinbaren mit dem Eignungskomitee einen Termin für das Kolloquium und informieren die D-INFK Doktoratsadministration.

Die Doktorandin oder der Doktorand bestimmt sobald als möglich nach Beginn des Studiums in Absprache mit der Leiter oder dem Leiter, der Zweitbetreuerin oder dem Zweitbetreuer das Datum für die Durchführung und informiert die D-INFK Doktoratsadministration.  

Das Eignugskolloquium beinhaltet eine Präsentation der Doktorandin oder des Doktoranden von 20 Minuten, gefolgt von einer Diskussion, in der das Eignungskomitee Fragen stellt. Das Eignungskolloquium dauert mindestens 45 Minuten.  

Im Rahmen des Eignungskolloquiums prüft das Eignungskomitee die Eignung der Doktorandin oder des Doktoranden, selbständig ein Forschungsvorhaben durchzuführen und eine Doktorarbeit zu verfassen. Gegenstand der Prüfung ist das im Doktoratsplan beschriebene Forschungsvorhaben. Das Komitee kann auch Fragen zu weiteren Punkten im Doktoratsplan stellen.  

Weitere Informationen finden Sie in den DownloadD-INFK aptitude colloquium guidelines (PDF, 117 KB) sowie hier.

Der VMI hat einige Kolloquia besucht und einen Erfahrungsbericht aufgeschaltet.

Die Doktorierenden sind definitiv zum Doktorat zugelassen, wenn sie die Prüfung im Rahmen des Eignungskolloquiums bestanden haben.  

WICHTIG

Diese Information gelten nur für Direktdoktoranden, die vor oder im Herbstsemester 2021 mit dem Masterprogramm begonnen haben.

Für Direktdoktoranden, welche ab dem Herbstsemester 2022 mit dem Masterprogramm starten, gelten die Ausführungen im Abschnitt für Doktoranden.

Forschungsplan

Das Verfassen des Forschungsplanes hilft den Doktorierenden in der Planung der Doktorarbeit. Der Forschungsplan muss innert zwölf Monaten nach dem Masterabschluss eingereicht werden. Die Doktorierenden sammeln wertvolle Erfahrung, wie ein Forschungsvorhaben verfasst wird.

Der Forschungsplan und das zugehörige Formular müssen bei der D-INFK Doktoratsadministration eingereicht werden.

Detaillerte Informationen in Englisch zum Inhalt und der Stuktur des Forschungsplan finden Sie im DownloadD-INFK guidelines for research plan (PDF, 141 KB).

 

Kontakt

Bernadette Gianesi

D-INFK Doktoratsadministration
Schweiz

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