Bewerbung und Zulassung

Studierende mit einem Masterabschluss in Informatik oder einem verwandten Gebiet können sich für ein Doktoratsstudium in Informatik bewerben.

Bewerbung und Zulassung sind während des ganzen Jahres möglich, es gibt keine Fristen.

Ein Masterabschluss mit Schwerpunkt in Informatik oder in einem nahe verwandten Gebiet sind Vorausetzung. Zudem müssen die Bewerberinnen und Bewerber die englische Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Ein Englisch-Sprachtest ist nicht notwendig, falls vorhanden fügen Sie diesen bitte bei der Bewerbung bei. Bei Interesse einer Professorin oder eines Professors an einer Bewerbung, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. 

Ein GRE Test ist nicht obligatorisch, aber auch hier, falls vorhanden bitte bei der Bewerbung beifügen. 
 

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich zu bewerben:  

Option 1: Sie nehmen Kontakt mit der Professorin oder dem Professor des für Sie in Frage kommenden Fachbereiches auf. Sie finden eine Liste der Professorinnen und Professoren und der Forschungsgruppen hier.

Sobald Sie eine Supervisorin oder einen Supervisor gefunden haben, müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen übrer eApply einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Option 2: Sie reichen Ihre Bewerbung online über unsere Bewerbungsseite ein. Auf diese Weise hat unser gesamter Lehrkörper Zugang zu Ihren Unterlagen und kann sie überprüfen. Die Bewerbung ist kostenlos.

Die Online-Bewerbung erfolgt komplett elektronisch. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Scans Ihrer Diplome von abgeschlossenen Studiengängen
  • Scans Ihrer Zeugnisse von allen besuchten Universitäten
  • Lebenslauf (auf Englisch)
  • Motivationsschreiben (auf Englisch)
  • Kontaktdaten von drei Referentinnen oder Referenten, die eine Empfehlung für Sie abgeben

Bitte laden Sie alle Dokumente als ungeschützte PDF-Dateien mit jeweils maximal 2 MB hoch.

Ihre Bewerbung bleibt nach der Einreichung vier Monate lang im System, in denen sich jederzeit eine interessierte Professorin oder ein interessierter Professor bei Ihnen melden kann. Andernfalls erhalten Sie nach Ablauf dieses Zeitraumes eine Benachrichtigung.

Doktoranden sind Angestellte und Studierende. Bei einer Zulassung erhalten sie daher einen Arbeitsvertrag und eine Bestätigung der provisorischen Zulassung. Erst wenn das Eignungskolloquiums nach maximal zwölf Monaten bestanden wird, erhalten die Doktorierenden die definitive Zulassung.   

Zu Beginn jedes Semester müssen sich die Doktorierenden über myStudies als Studierende einschreiben. Die Einschreibung ist obligatorisch bis zum Abschluss des Doktorats.

Zusätzlich zur Forschung müssen die Doktorierenden in der Lehre als Teaching Assistant mitarbeiten und Bachelor- und Masterstudierende betreuen. Offene Position für Teaching Assistants sind hier veröffentlicht.

In der Regel erhalten Doktorierende einen Arbeitsvertrag. Sie erhalten einen Lohn Ansatz 4 oder Ansatz 5 mit dem sie die Lebenskosten in der Schweiz problemlos decken können.  

Weitere informationen zu Kosten, Schuldgeld, Semesterbeiträge und Lebenskosten finden Sie hier.

Kontakt

Bernadette Gianesi

D-INFK Doktoratsadministration
Schweiz

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