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Anstellungsmöglichkeiten als HilfsassistentIn am D-INFK

Der Einsatz als Hilfsassistierender am Departement Informatik wird mit 30 Fr./Std. vergütet. Der Bruttolohn von Fr. 30.-/St. setzt sich aus Fr. 27.69 Stundenlohn und Fr. 2.31 Ferienentschädigung zusammen. Von diesen Fr. 30.- werden 5,05% AHV, 1,5% ALV (Arbeitslosenversicherung) und 0,397% NBU (Nichtbetriebsunfallversicherung) abgezogen. Der Lohn wird immer erst einen Monat nachträglich ausbezahlt, d.h. die Stunden für den November im Dezember, die vom Dezember im Januar etc.Um die Anstellungen kümmert sich Frau Sile Hasler (CAB F 62, Tel: 63 27201, hasler@inf.ethz.ch). Ihr muss bei der ersten Anmeldung ein ausgefülltes ETH-Personalformular (PDF, 25 KB) ausgehändigt werden.

Für ausländische Studenten mit B-Bewilligung muss eine zusätzliche Bewilligung von der Fremdenpolizei eingeholt werden. Dazu muss die erste Seite des Bewilligungsgesuches vom Studenten ausgefüllt werden, sowie auf der zweiten Seite unter "Unterschrift Arbeitnehmer/in" unterschrieben. Dieses Formular (PDF, 129 KB) ist ebenfalls bei Frau Hasler, zusammen mit dem ETH-Personalbogen und einer Kopie des Ausländerausweises abzugeben. Dies gilt nicht für Studenten aus EU-Staaten, da diese schweizer Studenten gleichgestellt sind.

Die Anstellungsformalitäten müssen schon vor Semesterbeginn geregelt werden. Insbesondere das Anstellungsprozedere für ausländische Studenten dauert 4-6 Wochen.

 

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